09-08-2011, 08:36
Ja, ich finde es legitim und richtig, wenn es zur Identifikation und Kultur des Gläubigen gehört, andere Maßstäbe angelegt werden, so denn sie die Freiheit und Würde eines anderen Menschen nicht behindern oder unterdrücken.
Im Fall eines Passfotos - hier sehe ich nur eine Ganzkörperverhüllung als Verstoß, da der Mensch nicht sichtbar ist - sollten besagte Kleidungsteile (Kopftuch, Turban) erlaubt sein.
In Deutschland und wohl in ganz Europa gibt es Feiertage, die arbeitsfrei sind. Davon partizipieren alle Bürger eines Landes. Es sind bezahlte, arbeitsfreie Tage, die der Erholung und Besinnung des Menschen dienen (sollen). Hier gilt gleiches Recht für jeden.
Dabei sollte durchaus differenziert werden, wenn es darum geht, zum Beispiel eine Forderung genauer anzuschauen. Ist sie gerechtfertigt oder nicht? Im Falle eines Schülers, der unbedingt zu einer bestimmten Zeit glaubt beten zu müssen - obwohl das in den Schriften nicht vorgeschrieben ist, sich aber darauf beruft -, ist Wissen und souveränes Handeln wichtig diese Forderung abzulehnen. Interkulturelles, religiöses Wissen und Dialog sind dabei entscheidend. Ich denke hier an die Richter, die sich mit solchen Rechtsfällen beschäftigen müssen. Nicht jede religiöse Forderung ist tatsächlich gerechtfertigt.
Das gestellte Thema, um dabei überhaupt zu einem Resultat zu kommen und einen substanziellen Diskurs zu führen, dazu sollte man sich die Mühe machen, die Details und konkreten Bereiche (Themen) zu untersuchen. Mit einem kategorischen Ja oder Nein ist dem Thema nicht beizukommen.
Im Ramadan fasten Muslime und gehen trotzdem ihren Verpflichtungen und beruflichen Aufgaben nach. Begehrlichkeiten, die einseitig und dogmatisch sind, sollten auf jeden Fall abgewehrt werden. Wenn zum Beispiel in einer Kantine kein Essen mehr angeboten werden würde oder in einer Schule das Cafe geschlossen wäre, da der Fastenmonat Ramadan gerade ist, das wäre falsch. Oder wenn verlangt werden würde, in einem Krankenhaus (Kindergarten, Schule) dürfe es nur noch koschere Speisen oder Geschächtetes geben, wäre das erpresserisch und daher falsch.
Im Fall eines Passfotos - hier sehe ich nur eine Ganzkörperverhüllung als Verstoß, da der Mensch nicht sichtbar ist - sollten besagte Kleidungsteile (Kopftuch, Turban) erlaubt sein.
In Deutschland und wohl in ganz Europa gibt es Feiertage, die arbeitsfrei sind. Davon partizipieren alle Bürger eines Landes. Es sind bezahlte, arbeitsfreie Tage, die der Erholung und Besinnung des Menschen dienen (sollen). Hier gilt gleiches Recht für jeden.
Dabei sollte durchaus differenziert werden, wenn es darum geht, zum Beispiel eine Forderung genauer anzuschauen. Ist sie gerechtfertigt oder nicht? Im Falle eines Schülers, der unbedingt zu einer bestimmten Zeit glaubt beten zu müssen - obwohl das in den Schriften nicht vorgeschrieben ist, sich aber darauf beruft -, ist Wissen und souveränes Handeln wichtig diese Forderung abzulehnen. Interkulturelles, religiöses Wissen und Dialog sind dabei entscheidend. Ich denke hier an die Richter, die sich mit solchen Rechtsfällen beschäftigen müssen. Nicht jede religiöse Forderung ist tatsächlich gerechtfertigt.
Das gestellte Thema, um dabei überhaupt zu einem Resultat zu kommen und einen substanziellen Diskurs zu führen, dazu sollte man sich die Mühe machen, die Details und konkreten Bereiche (Themen) zu untersuchen. Mit einem kategorischen Ja oder Nein ist dem Thema nicht beizukommen.
Im Ramadan fasten Muslime und gehen trotzdem ihren Verpflichtungen und beruflichen Aufgaben nach. Begehrlichkeiten, die einseitig und dogmatisch sind, sollten auf jeden Fall abgewehrt werden. Wenn zum Beispiel in einer Kantine kein Essen mehr angeboten werden würde oder in einer Schule das Cafe geschlossen wäre, da der Fastenmonat Ramadan gerade ist, das wäre falsch. Oder wenn verlangt werden würde, in einem Krankenhaus (Kindergarten, Schule) dürfe es nur noch koschere Speisen oder Geschächtetes geben, wäre das erpresserisch und daher falsch.
