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welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben?
#14
(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Die Sonderregelung kann ruhig für alle gelten, also aufgehoben werden.
Mich stört, dass lediglich der Unterschied an sich angeklagt wird und eben nicht die Forderung "Mützen für alle" im Raum steht.
So kann es eben auch passieren, dass am Ende auch die Religiösen nichts mehr tragen dürfen. Obwohl der Nicht-Gläubige davon nichts hat.
Darin sehe ich keinen Sinn

dann solltest du aber fordern, daß die bestimmung im paßgesetz geändert wird, und nicht, daß hr. alm sie nicht in anspruch nehmen darf

und damit bitte endgültig schluß dieser debatte. ich möchte mir meinen thread nicht von dir zum nunmehr dritten über hrn. alms aktion umfunktionieren lassen

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb:
(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb:
(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: So wie ich es verstanden habe, sind einige der Anischt dass gute Gründe eine Lockerung bestehender Regelungen durchaus erlauben können, solange niemandem dabei geschadet wird

"einige" sind dieser ansicht - aber nicht etwa du?

Doch. Aber du stellst Positionen immer in das völlig falsche Licht.

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb:
(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: was wären denn nun diese guten gründe, bestimmten menschen ein recht zuzugestehen, das anderen verwehrt ist?

Da must du die Leute fragen die es betrifft. Ich habe momentan kein solches Begehren nach Sonderregelungen

ja, was denn nun?

erst sagst du, daß die regeln "durchaus gelockert werden" sollten, und dann, daß du kein begehr nach sonderregelungen hast?

bitte antworte doch ganz einfach konkret auf meine frage, ob es sonderrechte für religiöse geben soll

ja oder nein - und nicht weiter rumeiern

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Doch, ich verstehe dass es dir ums Prinzip geht.
Und mir geht es eben nicht nur ums Prinzip

dann mach einen eigenen thread auf

denn thema dieses threads ist die grundsätzliche und generelle frage, ob religiösen sonderrechte zugestanden werden sollen

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Menschen für das verantwortlich zu machen, was frühere Generationen oder Andere machen ist nun mal nicht korrekt.
Du hast dies ja gemacht

nicht, daß ich wüßte

wann und wo soll das gewesen sein?

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb:
(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb: aber es geht ums prinzip. soll die berufung auf glaube und gott sonderrechte rechtfertigen oder nicht?

Genauso wie andere gute Gründe auch, ja.
Warum nicht?

du begreifst es immer noch nicht

wenn es gute gründe sind, müssen sie für alle gelten können ("gut sein"). und nicht nur für die, welche religiöse gründe als "gut" beanspruchen

was soll religiöse gründe per se als "gut" gelten lassen - und zwar nur für die religiösen?

um beim beispiel paßgesetz zu bleiben: entweder das verbot einer kopfbedeckung auf dem paßfoto ist gut, also sinnvoll (ich seh das nicht so, solange die eindeutige erkennbarkeit gegeben ist) - oder sie ist es nicht. mit religion und/oder berufung auf glauben hat das überhaupt nichts zu tun

zumindest kenne ich keine einleuchtende begründung, warum eine religiös begründete kopfbedeckung per se die erkennbarkeit weniger beeinträchtigen sollte als eine nicht religiös begründete

nenn mir einen einzigen vernünftigen grund, warum berufung auf religiöse empfindlichkeit ein besserer grund sein soll als z.b. "ich will es halt so, und darauf habt ihr alle rücksicht zu nehmen"
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


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RE: welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben? - von petronius - 12-08-2011, 13:17

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