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welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben?
#16
(12-08-2011, 13:17)petronius schrieb:
(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Die Sonderregelung kann ruhig für alle gelten, also aufgehoben werden.
Mich stört, dass lediglich der Unterschied an sich angeklagt wird und eben nicht die Forderung "Mützen für alle" im Raum steht.
So kann es eben auch passieren, dass am Ende auch die Religiösen nichts mehr tragen dürfen. Obwohl der Nicht-Gläubige davon nichts hat.
Darin sehe ich keinen Sinn

dann solltest du aber fordern, daß die bestimmung im paßgesetz geändert wird, und nicht, daß hr. alm sie nicht in anspruch nehmen darf

Niemand fordert hier etwas. Das möchtest du lediglich gern.
Wenn alle die Kopfbedeckung tragen dürfen, umso besser.





(12-08-2011, 13:17)petronius schrieb:
(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb:
(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: was wären denn nun diese guten gründe, bestimmten menschen ein recht zuzugestehen, das anderen verwehrt ist?

Da must du die Leute fragen die es betrifft. Ich habe momentan kein solches Begehren nach Sonderregelungen

ja, was denn nun?

erst sagst du, daß die regeln "durchaus gelockert werden" sollten, und dann, daß du kein begehr nach sonderregelungen hast?

Und? Was ist daran missverständlich?
(12-08-2011, 13:17)petronius schrieb: bitte antworte doch ganz einfach konkret auf meine frage, ob es sonderrechte für religiöse geben soll

ja oder nein - und nicht weiter rumeiern

Sorry, wer eine solche Frage mit einem plumpen Ja oder Nein beantwortet haben möchte qualifiziert sich doch schon selber.
Mal ganz davon abgesehen, dass wir diese Frage doch schon längst (auch in den vorigen Threads) versucht haben zu beantworten.
Nur eben etwas differenzierter.

(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb:
(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Menschen für das verantwortlich zu machen, was frühere Generationen oder Andere machen ist nun mal nicht korrekt.
Du hast dies ja gemacht

nicht, daß ich wüßte

wann und wo soll das gewesen sein?

Na, schau mal Beitrag 1.
(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb: du begreifst es immer noch nicht

wenn es gute gründe sind, müssen sie für alle gelten können ("gut sein"). und nicht nur für die, welche religiöse gründe als "gut" beanspruchen

was soll religiöse gründe per se als "gut" gelten lassen - und zwar nur für die religiösen?

Sicher gelten sie für alle. Nur wird sich ein Nicht-religiöser wohl kaum auf religiöse Gründe berufen können, wa?
Religiöse Gründe als per se gut einzustufen ist übrigens nur wieder deine ganz eigene Interpretation der Aussagen anderer User.

(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb: um beim beispiel paßgesetz zu bleiben: entweder das verbot einer kopfbedeckung auf dem paßfoto ist gut, also sinnvoll (ich seh das nicht so, solange die eindeutige erkennbarkeit gegeben ist) - oder sie ist es nicht. mit religion und/oder berufung auf glauben hat das überhaupt nichts zu tun

Richtig. Nur stellt es für einen Sikh eben vieleicht ein Problem dar "nackt" auf dem Foto zu sein.
Mal ganz davon abgesehen, dass er ohnehin immer so rumläuft.
Und bevor du jetzt wieder loslegst: Ja petronius über gute Gründe kann man streiten.



(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb: nenn mir einen einzigen vernünftigen grund, warum berufung auf religiöse empfindlichkeit ein besserer grund sein soll als z.b. "ich will es halt so, und darauf habt ihr alle rücksicht zu nehmen"

Nein. Das wurde nun wirklich schon oft genug geschrieben.


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RE: welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben? - von Gundi - 12-08-2011, 20:00

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