(12-08-2011, 20:00)Gundi schrieb: Sorry, wer eine solche Frage mit einem plumpen Ja oder Nein beantwortet haben möchte qualifiziert sich doch schon selber
stimmt. es ist jemand, der in der lage ist, auch mal eine grundsätzliche aussage zu machen und von der her weiter zu denken auf den einzelfall, in dessen kontext
und nicht mal so, mal so sagt, nur um sich nicht festlegen zumüssen bzw. auch mal zu einer aussage zu stehen
(12-08-2011, 20:00)Gundi schrieb: Mal ganz davon abgesehen, dass wir diese Frage doch schon längst (auch in den vorigen Threads) versucht haben zu beantworten.
Nur eben etwas differenzierter
du meinst so in der art von:
natürlich darf es für niemenden sonderrechte geben, aber gläubigen sollte man sie zugestehen"?
warum?
nur weil es ihnen wichtig ist?
vielen ist etwas wichtig. stehen dann allen sonderrechte zu?
oder warum soll glaube per se für sonderechte qualifizieren?
darauf hätte ich gerne mal eine grundsätzliche antwort
wenn du keine geben willst, brauchst du ja nicht in diesem thread mit zu schreiben
(12-08-2011, 20:00)Gundi schrieb:(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb:(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Menschen für das verantwortlich zu machen, was frühere Generationen oder Andere machen ist nun mal nicht korrekt.
Du hast dies ja gemacht
nicht, daß ich wüßte
wann und wo soll das gewesen sein?
Na, schau mal Beitrag 1
zitier die stelle, wo ich "Menschen für das verantwortlich mache, was frühere Generationen oder Andere machen"
oder entschuldige dich für deine unterstellung
(12-08-2011, 20:00)Gundi schrieb: Sicher gelten sie für alle. Nur wird sich ein Nicht-religiöser wohl kaum auf religiöse Gründe berufen können, wa?
dann gelten sie eben nicht für jeden
wie du ja soeben definiert hast
(12-08-2011, 20:00)Gundi schrieb: Religiöse Gründe als per se gut einzustufen ist übrigens nur wieder deine ganz eigene Interpretation der Aussagen anderer User
dann kann es auch keinen grund geben, etwas für "gute gründe" zu halten, nur weil sie religiöse sind. sie müssen sich anders legitimieren. fehlt diese legitimation und sie sollen trotzdem gelten, dann kann es ja nur per se sein
(12-08-2011, 20:00)Gundi schrieb:(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb: um beim beispiel paßgesetz zu bleiben: entweder das verbot einer kopfbedeckung auf dem paßfoto ist gut, also sinnvoll (ich seh das nicht so, solange die eindeutige erkennbarkeit gegeben ist) - oder sie ist es nicht. mit religion und/oder berufung auf glauben hat das überhaupt nichts zu tun
Richtig. Nur stellt es für einen Sikh eben vieleicht ein Problem dar "nackt" auf dem Foto zu sein
ja und?
das ändert nichts an der grundfrage, ob er auf dem paßfoto erkennbar ist oder nicht. und nur darum geht es
(12-08-2011, 20:00)Gundi schrieb:(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb: nenn mir einen einzigen vernünftigen grund, warum berufung auf religiöse empfindlichkeit ein besserer grund sein soll als z.b. "ich will es halt so, und darauf habt ihr alle rücksicht zu nehmen"
Nein. Das wurde nun wirklich schon oft genug geschrieben.
was wurde "nun wirklich schon oft genug geschrieben"?
und wo kann ich es nachlesen?
bitte gib klare antwort. wenn du dazu nicht gewillt oder in der lage bist, brauchst du das nicht ständig in diesen thread zu schreiben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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