12-08-2011, 23:48
(12-08-2011, 21:39)petronius schrieb: nur war das nicht die frage, sondern wer entscheidet, ob "Dieser Herr Alm aber keine guten Gründe hat"
(und nicht, ob du seine gründe für gut hältst)
erst sinnerfassend lesen, und dann antworten
du hast noch einen zweiten versuch
Wenn das nicht die Frage war, warum hast du sie dann gestellt ?
(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: wie also sieht nun eure meinung dazu aus?
Meine Meinung dazu sieht so aus, wie ich sie schon mehrmals geäußert habe :
"Sonderrechte" sollten für Menschen gelten, die ein ernstzunehmendes Bedürfnis geltend machen können (wozu Religion gehört), solange niemand dabei zu Schaden kommt.
Wie ich auch gesagt habe, wäre es mir persönlich egal, ob sich jemand mit Nudelsieben oder sonstwas auf dem Kopf zum Affen machen will,
aber ich habe Verständnis dafür, wenn Behörden über sowas verärgert sind.
Deine längst beantwortete und trotzdem immer wiederkehrende Frage, nach welcher "Bewertungsskala" man denn entscheiden könnte, ob eine Muslima mehr religiöses Interesse an ihrem Kopftuch hat als der Pastafari an seinem Nudelsieb, werde ich nicht weiter beachten.