09-12-2011, 21:36
Dieses Forum ist ein Gesprächsforum und kein Agitationszentrum. Somit soll auch die folgende Darstellung keine Aufforderung zu Agitation sondern zunächst einmal nur Anregung zu Gespräch und Nachdenken sein!
Ohne Zweifel ist Katholische Kirche als Institution für viele Menschen ein Stein des Anstoßes. Einer der wesentlichen Kritikpunkte ist, dass diese Institution in allen entscheidenden Führungsbereichen keine wirklich demokratische Legitimation besitzt.
Mit dem Argument, dass über Glaubensfragen schließlich nicht über eine Mehrheitsentscheidung der Mitglieder entschieden werden könne, werden Bestrebungen um mehr innere Demokratie auch für Bereiche abgelehnt, die nun wirklich keine Glaubensfragen darstellen.
Damit gerät die Tatsache, dass die Kirche nicht nur eine religiöse Glaubensgemeinschaft sondern weitgehend auch ein gesellschaftliche Vereinigung ist, innerhalb derer vordringlich keine theologischen Fragen, sondern höchst weltliche und ganz praktische Fragen geklärt und entschieden werden müssen.
Eine Schlüsselaufgabe stellt in diesem weltlichen Bereich in Deutschland die Hoheit über die Verwendung der Kirchensteuern dar. Und genau in diesem Schlüsselbereich finden wir unbegründete Besonderheiten in der Bestimmung (Wahl!?) der Entscheidungsträger, nämlich der der Mitglieder der diözesanen Steuerausschüsse.
Auszüge aus der Wahlordnung: Hauptorgan des gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbandes (Diözese) ist der Diözesansteuerausschuss. Gem. Art. 6 DStVS besteht der Diözesansteuerausschuss aus dem Bischof, dem Bischöflichen Finanzdirektor, zwei vom Bischof ernannten Mitgliedern, drei gewählten geistlichen und neun gewählten weltlichen Vertretern.
Gewählt werden die geistlichen Ausschussmitglieder von den Priestern der Diözese.
Die weltlichen Vertreter werden von delegierten Mitgliedern der in der Diözese bestehenden Kirchenverwaltungen gewählt. Dabei benennt jede Kirchenverwaltung aus ihrer Mitte einen Delegierten. Alle Delegierten werden von den Bezirkswahlausschüssen zum Wahltermin einberufen, wobei jeder eine Stimme hat.
Gewählt ist, wer in seinem Wahlbezirk die meisten Stimmen hat.
Gegen zumindest zwei Grundregeln üblicher Wahlverfahren (Gleichheit und Direktheit der Wahl) wird hier eindeutig verstoßen. Die Wahl der Kirchenverwaltungen erfolgt zudem vordringlich unter lokalen Gesichtpunkten. In der Folge spielt die Tatsache, dass Mitglieder der Kirchenverwaltungen zugleich Wahlmänner für das Schlüsselgremium Steuerausschuss sind, fast keine Rolle.
Noch einmal gesagt: In den Händen der Entscheidungsgremien über die Finanzen liegen in allen gesellschaftlichen Organisationen, die Schlüssel der Macht. Denn mit der Entscheidung über Finanzen wird indirekt auch über wichtige Sachfragen entschieden.
Folgerung für Menschen, die Kirche auf demokratischem Wege verändern wollen: Über die Vewaltung der Kirchensteuern kann auf das gesellschaftliche Gebilde Kirche in massiver Form Einfluss genommen werden. Und, da das Steuergremium keine Entscheidungen über Glaubensfragen trifft, ist auch nicht einzusehen, weshalb für diesen "weltliche" Teil von Kirche nicht wahrhaft demokratische Spielregeln eingeführt werden sollten.
Weil aber Kirche nur auf den untersten Ebenen relativ demokratische Strukturen besitzt, ist eine innerkirchliche Durchsetzung von Demokratie in allen wesentlichen Bereichen von unten nach oben auch nicht möglich.
Hier bedarf es des Drucks von außen. Internetforen können auch hier zur einer beachtliche Macht werden. Nicht nur auf Politik, sondern auch auf die Amts-Kirche kann und sollte über Netzwerke und Foren Einfluss ausgeübt werden um mehr innerkirchliche Demokratisierung durchzusetzen.
Kritisieren ist Silber, gezielt handeln ist Gold
Ohne Zweifel ist Katholische Kirche als Institution für viele Menschen ein Stein des Anstoßes. Einer der wesentlichen Kritikpunkte ist, dass diese Institution in allen entscheidenden Führungsbereichen keine wirklich demokratische Legitimation besitzt.
Mit dem Argument, dass über Glaubensfragen schließlich nicht über eine Mehrheitsentscheidung der Mitglieder entschieden werden könne, werden Bestrebungen um mehr innere Demokratie auch für Bereiche abgelehnt, die nun wirklich keine Glaubensfragen darstellen.
Damit gerät die Tatsache, dass die Kirche nicht nur eine religiöse Glaubensgemeinschaft sondern weitgehend auch ein gesellschaftliche Vereinigung ist, innerhalb derer vordringlich keine theologischen Fragen, sondern höchst weltliche und ganz praktische Fragen geklärt und entschieden werden müssen.
Eine Schlüsselaufgabe stellt in diesem weltlichen Bereich in Deutschland die Hoheit über die Verwendung der Kirchensteuern dar. Und genau in diesem Schlüsselbereich finden wir unbegründete Besonderheiten in der Bestimmung (Wahl!?) der Entscheidungsträger, nämlich der der Mitglieder der diözesanen Steuerausschüsse.
Auszüge aus der Wahlordnung: Hauptorgan des gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbandes (Diözese) ist der Diözesansteuerausschuss. Gem. Art. 6 DStVS besteht der Diözesansteuerausschuss aus dem Bischof, dem Bischöflichen Finanzdirektor, zwei vom Bischof ernannten Mitgliedern, drei gewählten geistlichen und neun gewählten weltlichen Vertretern.
Gewählt werden die geistlichen Ausschussmitglieder von den Priestern der Diözese.
Die weltlichen Vertreter werden von delegierten Mitgliedern der in der Diözese bestehenden Kirchenverwaltungen gewählt. Dabei benennt jede Kirchenverwaltung aus ihrer Mitte einen Delegierten. Alle Delegierten werden von den Bezirkswahlausschüssen zum Wahltermin einberufen, wobei jeder eine Stimme hat.
Gewählt ist, wer in seinem Wahlbezirk die meisten Stimmen hat.
Gegen zumindest zwei Grundregeln üblicher Wahlverfahren (Gleichheit und Direktheit der Wahl) wird hier eindeutig verstoßen. Die Wahl der Kirchenverwaltungen erfolgt zudem vordringlich unter lokalen Gesichtpunkten. In der Folge spielt die Tatsache, dass Mitglieder der Kirchenverwaltungen zugleich Wahlmänner für das Schlüsselgremium Steuerausschuss sind, fast keine Rolle.
Noch einmal gesagt: In den Händen der Entscheidungsgremien über die Finanzen liegen in allen gesellschaftlichen Organisationen, die Schlüssel der Macht. Denn mit der Entscheidung über Finanzen wird indirekt auch über wichtige Sachfragen entschieden.
Folgerung für Menschen, die Kirche auf demokratischem Wege verändern wollen: Über die Vewaltung der Kirchensteuern kann auf das gesellschaftliche Gebilde Kirche in massiver Form Einfluss genommen werden. Und, da das Steuergremium keine Entscheidungen über Glaubensfragen trifft, ist auch nicht einzusehen, weshalb für diesen "weltliche" Teil von Kirche nicht wahrhaft demokratische Spielregeln eingeführt werden sollten.
Weil aber Kirche nur auf den untersten Ebenen relativ demokratische Strukturen besitzt, ist eine innerkirchliche Durchsetzung von Demokratie in allen wesentlichen Bereichen von unten nach oben auch nicht möglich.
Hier bedarf es des Drucks von außen. Internetforen können auch hier zur einer beachtliche Macht werden. Nicht nur auf Politik, sondern auch auf die Amts-Kirche kann und sollte über Netzwerke und Foren Einfluss ausgeübt werden um mehr innerkirchliche Demokratisierung durchzusetzen.
Kritisieren ist Silber, gezielt handeln ist Gold