14-01-2012, 21:14
(14-01-2012, 20:58)NegatroN schrieb: Natürlich kannst du sagen, dass jeder gleich integer sein sollte. Aber an diese Vorgabe halten wir uns real nicht. Keiner von uns. Wir messen immer mit zweierlei Maß, ganz automatisch. Jeder von uns wird von einem Richter mehr Integrität verlangen als von einem Straßenkehrer
ich wußte bis jetzt nicht, daß ich der einzige bin, der von einem straßenkehrer genausowenig betrogen werden will wie von einem richter
(14-01-2012, 20:58)NegatroN schrieb: Das ist übrigens auch juristisch so. Auch da gibt es besonders schwere oder mildernde Umstände, abhängig von der Person, die eine Tat verübt hat und von der Rolle und Funktion, die sie ausübt. Wenn eine Vertrauensperson einen Betrug begeht, dann wiegt das schwerer wie in anderen Fällen
ist für dich denn der buprä eine vertrauensperson?
die juristische ausarbeitung möchte ich sehen, die einen bundespräsidenten einknastet für etwas (was nichts mit seiner amtsausübung zutun hat!), was dem straßenkehrer erlaubt ist
(14-01-2012, 20:58)NegatroN schrieb: Das ist übrigens auch beim Bundespräsidenten so. Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist eine Straftat. Das Amt ist also gegenüber jedem anderen mit einer Sonderstellung versehen. Der muss der Amtsträger aber auch gerecht werden.
verunglimpfung eines streifenpolizisten auch. für den übrigens auch dieselben regeln in sachen bestechlichkeit bzw. vorteilsnahme gelten. die von dir behauptete sonderstellung des buprä halte ich für schimäre
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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