(14-01-2012, 23:59)NegatroN schrieb: Du missverstehst mich. Ich habe den Straßenkehrer nicht ausgenommen. Aber trotzdem würden die meisten an einen Richter höhere Maßstäbe anlegen als an einen Straßenkehrer. Wie bei vielen Berufen. Es gibt etliche Jobs, für die du einen guten Leumund brauchst oder ein polizeiliches Führungszeugnis, während das bei anderen egal ist
vielleicht bin ich ja nicht wie "die meisten" und lege eben an jeden menschen denselben maßstab an - mit dieser andersartigkeit könnte ich aber gut leben
für welche berufe man ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen, also seine unbescholtenheit nachweisen muß, hat nichts damit zu tun, daß taten ungeachtet der person strafbar sind oder nicht - und imho auch ungeachtet der person moralisch geächtet oder akzeptiert werden müssen
(14-01-2012, 23:59)NegatroN schrieb: Aber ich fordere von ihm ein besonderes Maß an Integrität
nun gut - das ist deine sache
ich fordere von niemandem, auch nicht vom bp, mehr, als ich an ansprüchen auch an mich selber stelle
und kann, ich wiederhole mich, diese seltsame sehnsucht nach einer höheren moralischen autorität nicht verstehen. wir selbst sind es, die unser zusammenleben organisieren und uns dazu auch ethische leitlinien vorgeben müssen - das nimmt uns kein gott, kein philosophie-papst ab und natürlich auch kein bundespräsident, parteivorsitzender oder klassenlehrer
(14-01-2012, 23:59)NegatroN schrieb: Das stimmt nicht. Auch wenn viele es meinen, gibt es den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht. Das ist eine Beleidigung wie jede andere auch und wird nicht pauschal mit 3 Monaten Haft bestraft. Verunglimpfung des Bundespräsidenten schon.
ich bin kein jurist. solltest du recht haben, so wäre das ein unhaltbarer zustand
nachgesehen:es gibt keinen besonderen straftatbestand der beamtenbeleidigung, allerdings eine verfahrensrechtliche besonderheit (verfolgung auch durch den dienstvorgesetzten) gegenüber der beleidigung von nichtbeamten - also sehr wohl eine sonderstellung
daß es in einem modernen rechtsstaat noch den straftatbestand der majestätsbeleidigung gibt (sinngemäß §90 stgb, von einer dreimonatspauschale habe ich da übrigensnichts gelesen), ist imho ein unding. da sollten wir uns dann auch nicht darüber echauffieren, wenn in der türkei wieder mal einer wegen "beleidigung des türkentüms" in den knast geht - für mich sind das die gleichen rechtsatavismen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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