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Die Historizität der Apostelgeschichte
#47
helmut schrieb:Da machst du schon eine unbelegte Annahme: nämlich dass es diesen Namen gab.

Es ist unerheblich, ob es den Namen Paulus gegeben hat, bevor ihn der Apostel für sich in Anspruch nahm.

Dass er den Namen Paulus nach seiner Bekehrung sozusagen als Demutsgeste vor sich hertrug, ist doch zumindest genauso plausibel als die Konstruktionen, die Du dazu anbietest.

Zitat:Der Name Paulus ist durch Transkription vom griechischen ΠΑΥΛΟΣ entstanden und von Kirchenvätern als "der geringe" interpretiert worden,…

Das ist Deine Annahme. Es geht auch umgekehrt. ZB.:

Paulus hat den lateinischen Namen, der Geringe, angenommen und diesen Namen in seinen Briefen mit griechischen Buchstaben dargestellt. Lukas hat das übernommen und aus Paulus einen römischen Bürger gemacht, und zwar ohne das glaubhaft zu vermitteln, bzw. den Apostel auch mit einem Gentilnamen auszustatten.

Zitat:Ein seltener Name, aber belegt. Übrigens kam er auch als Praenomen vor (z.B. Paullus Fabius Maximus).

Ja! Und was weiter?

Du hattest doch behauptet, die die Führung eines römischen Namens durch einen Nichtrömer, sei mit der Todesstrafe bedroht worden?

Und ich hatte sinngemäß entgegnet, dass das in Verbindung mit dem Führen des Namens (Cognomens) Paulus, (etwas zu) weit hergeholt ist.

Zitat:... habe ich so nicht behauptet. Es gab Namen, die konnten auch Nichtrömer tragen.

So nicht, aber sinngemäß schon! Es ist Dir nur lästig, daran erinnert zu werden.

Folgendes hast Du, und zwar auf Paulus bezogen, behauptet:

helmut (# 31) schrieb:Wer seinen Namen latinisierte, der tat gut daran, sich als lateinischen Namen keinen römischen Namen zuzulegen, der nur römischen Bürgern vorbehalten war. So was galt als unrechtmäßige Anmaßung des römischen Bürgeredchts, und darauf stand die Todesstrafe.

So, wie Du es dargestellt hast, ist das jedenfalls falsch dargestellt.

Die Führung eines dreigliedrigen römischen Namens und die Anmaßung des römischen Bürgerrechts waren mit Strafe bedroht. Die Anmaßung des römischen Bürgerrechts konnte verschiedene Strafen nach sich ziehen, von der Verweisung aus der Stadt bis (wenn das mit weitern, sehr schweren Verfehlungen verbunden war) zur Todesstrafe.

Zitat:Und es gab Namen, die nur Römern vorbehalten waren.

Ja. Die traditionellen, dreiteiligen römischen Namen waren römischen Bürgern vorbehalten, wie das schon mehrfach erwähnt wurde. Und natürlich durfte sich niemand einen der großen aristokratischen Gentilnamen unbefugt aneignen.

Zitat:Ich halte mich doch an einen Fachgelehrten, Rapske. Der ist Historiker, und ich glaube Historikern mehr als Theologen.

Also Glauben schenkst Du immer nur jenen, die Deine evangelikale Sicht der Dinge stützen.

Soviel ich weiß, ist Rapske Professor für Neues Testament an einem Baptistenseminar.

Warum sollte ich aber von einem evangelikalen Professor aus Übersee Informationen zu Fragen einholen, die mir an den europäischen Universitäten plausibler beantwortet werden? Die Frage des Bürgerrechts für Paulus wird in Europa sowohl von kritischen Theologen als auch von Althistorikern (mit unterschiedlichen Ergebnissen) diskutiert.


(11-06-2012, 15:12)helmut schrieb:
(08-06-2012, 23:41)Bion schrieb: Wenn es keine Belege gibt, kann man auch keine verbindlichen Aussagen machen.
Das ist doch genau mein Standpunkt, sollte dir doch aus der Diskussion um Jericho bekannt sein.

Im Gegenteil! Du stellst immer wieder spekulative Annahmen als gesicherte Fakten dar. Beispielsweise die Existenz jener Mauern von Jericho, die nach biblischem Bericht auf Jahwes Veranlassung zusammengestürzt sein sollen.

Und:

Dass die Wundergeschichten, von denen die Apg berichtet, allesamt erfunden sind (die einzige vernünftige Antwort auf diese Frage!), willst Du doch auch nicht hinnehmen. Oder irre ich mich?
MfG B.
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RE: Die Historizität der Apostelgeschichte - von Bion - 11-06-2012, 23:50
RE: Die Historizität der Apostelgeschichte - von Regenbogen - 28-07-2012, 19:57
RE: Die Historizität der Apostelgeschichte - von Regenbogen - 13-07-2012, 20:44

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