Hadd-Strafen werden nur noch in wenigen islamischen Staaten angewandt. In Saudi-Arabien, im Iran, im Sudan, in Somalia und in Pakistan (dazu in Teilen Nigerias) würde ich allerdings bedacht sein, nicht in Verdacht zu geraten, einen Diebstahl begangen zu haben.
Reue schützt nur, wenn man sie bekundet, bevor die Polizei zugreift, das heißt, das Diebesgut zurückgibt, bevor man geschnappt wird. Wenn das Diebesgut einen bestimmten Wert übersteigt (in alten Texten ist von zehn Silberdirham die Rede), muss der Beschuldigte in den genannten Ländern mit dem Vollzug der hadd-Strafe rechnen.
Reue schützt nur, wenn man sie bekundet, bevor die Polizei zugreift, das heißt, das Diebesgut zurückgibt, bevor man geschnappt wird. Wenn das Diebesgut einen bestimmten Wert übersteigt (in alten Texten ist von zehn Silberdirham die Rede), muss der Beschuldigte in den genannten Ländern mit dem Vollzug der hadd-Strafe rechnen.
MfG B.

