05-08-2012, 19:23
(05-08-2012, 18:56)petronius schrieb: ...
und wird das "heiligstes definiert als das der christenkirchen oder meinetwegen abrahamitischen religionen oder auf sonst jemanden begrenzt - warum? mit welcher rechtfertigung?
Da wird wohl letztlich das "Heiligste" der Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeint sein und des "Heiligsten" Definition obliegt der Deutungshoheit der jeweiligen Körperschaft.
Und egal was Spaemann, Schick und Consorten wie auch immer irgendwo in nem Artikel geschrieben haben. Zählen tut, wies ein bekannter Politiker mal geäußert hat, das was hinten raus kommt.
Und deshalb ist "der Biologielehrer" zumindest potentiell eine Mitglied unserer Gesellschaft, welches möglischerweise doch unter Beobachtung spezieller noch zu bildender Abteilungen bestimmter Körperschaften des öffentlichen Rechts zu stellen ist, weil ...
Wehret den Anfängen!
Das ist meine ganz persönliche Ansicht.

