03-01-2013, 16:52
(03-01-2013, 16:36)Flat schrieb: ich sehe in dem Text nichts, was in einem quasi rechtsfreien Raum wie Gaza (das kein Staat ist) die Tötung eines Terroristenführers verbietet, der aktiv an Terroranschlägen auf Israel beteiligt ist und auch erklärt hat, diese weiterhin zu planen und zu verüben.
Und zielgenau getroffen haben sie ihn ja.
Ich sehe darin im Gegenteil die Bestätigung, dass so etwas auch nach Völkerrecht zulässig ist. Danke für den Beleg, da brauche ich nicht suchen
worauf beziehst du dich da bitte?
auf irgendeinen spezifischen einzelfall?
ich sehe z.b. schon die forderung, daß solche angriffe strikt der Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Menschenleben dienen müssen, weder in den besetzten gebieten noch in pakistan erfüllt
wenn einer mit dem messer in der hand auf mich zuläuft in der klaren absicht, mich zu töten, darf ich in notwehr auf ihn schießen. wenn ich nur befürchte, er könnte mit dem messer in der hand auf mich zulaufen in der absicht, mich zu töten, darf ich das ebenso wenig wie selbst dann, wenn er früher einmal jemand erstochen oder den auftrag dazu erteilt hat
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

