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grenzen der rechtsstaatlichkeit
#14
(03-01-2013, 16:55)Flat schrieb: oh, ich habe durchaus ein sehr liberales Rechtsverständnis

besonders liberal in der frage, wann das recht nicht gelte

(03-01-2013, 16:55)Flat schrieb: Aber glaubst Du im Ernst, wenn es den arabischen Nachbarn in den mehreren Kriegen gelungen wäre, Israel zu vernichten, dass außer ein paar Krokodilstränen etwas passiert wäre. Man hätte international die Sachlage schlicht anerkannt. So erschreckend, wie das auch ist.

Oder wo waren die Verurteilungen Transjordaniens, dass sich ja schließlich einen Großteil des palästinsischen Gebietes anfangs sehr erfolgreich kriegerisch unter den Nagel gerissen hat?

das ist für die rechtsstaatlichkeit nicht von relevanz

und auch sonst ein gefährliches argument: "weil die anderen ja auch nicht beser sind, darf ich schwein sein"

(03-01-2013, 16:55)Flat schrieb: Internationales Recht hat mit Rechtsstaatlichkeit nur sehr wenig zu tun

du sprichst mir aus der seele

aber rechtsstaatlichkeit schon - und nur von der spreche ich hier

wenn du der meinung bist, gewisse staaten klaubten sich lieber die rosinen aus dem "internationalen recht", welches ja zugebenermaßen zu einem "recht des stärkeren" bzw. der "normativen kraft des faktischen" tendiert, als sich wie zivilisierte rechtsstaaten zu verhalten, so widerspreche ich dir nicht

genau das ist nämlich mein thema - und daß sich diese staaten dann eben mit falschen federn schmücken, wenn sie sich trotzdem als solche verkaufen wollen

(03-01-2013, 16:55)Flat schrieb: Du versuchst, an Hand der sicheren und bequemen Situation in Deutschland unsere Maßstäbe zu übertragen auf Israel und gleiches dort zu fordern.

Nur ist die Situation dort eine andere und nicht mit unserer deutschen Gemütlichkeit zu vergleichen

rechtstaatlichkeit ist eben keine frage der "gemütlichkeit" und endet nicht dort, wo es "ungemütlich wird"

falls du das anders siehst, dann weise ich dich darauf hin, daß es in den bestzten gebieten weitaus ungemütlicher ist als in israel und in pakistan weitaus ungemütlicher als in den us. nach dieser absurden logik des "rechts des ungemütlichen" wären eben die "terroristen" mehr im recht





Flat schrieb:wenn Du Deinen text mal insgesamt lesen würdest, siehst Du, dass es dort auch um Drohneneinsatz u.ä. geht

selbstverständlich habe ich den text zur gänze gelesen

drohnen sind auch nur eine waffe, und mit welcher waffe man sich "wehrt", ändert nichts an der tatsache, daß notwehr eben nur "strikt der Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Menschenleben dienen" darf

was genau an "unmittelbar drohende Gefahr für Menschenleben" verstehst du nicht?



oh, hab ich übersehen:

Flat schrieb:So weiter, was machst Du dann gegen Dänemark

dann bin ich rechtsstaatlich am ende meiner möglichkeiten

aber wir wollen doch festhalten, daß z.b. dein hypothetisches axiom "vertrauensvolle zusammenarbeit funktioniert nicht" kein argument ist, wenn mans noch nicht mal versucht hat und im gegenteil alles tut, um den, mit dem angeblich "vertrauensvolle zusammenarbeit nicht funktioniert", zu drangsalieren (ums mal freundlich auszudrücken)
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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