08-01-2013, 14:12
(08-01-2013, 14:06)Jakow schrieb: Statt dessen verweise ich einfach einmal auf Deutsche Gesetzes- und Verfassungstexte, wo sehr wohl die Todesstraf noch vorkommt. Würde es hier auch wundern, wenn diese nicht oder fast nicht angewendet wurde?
Moin,
falls Dir jemand nicht glaubt:
der derzeit gültige Art 21 (1) der hessischen Landesverfassung:
Zitat:Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpor...focuspoint
Tschüss
Jörg