13-01-2013, 14:48
(12-01-2013, 09:51)d.n. schrieb: Die Frage ist nur: Wer zieht die Grenze, und wo? Entweder gilt die Rechtstaatlichkeit immer (prinzip der Rechtssicherheit) oder es gibt sie gar nicht! in dem Moment, wo "Ausnahmen" gemacht werden, ist das oberste Prinzip des Rechtsstaates, die Rechtssicherheit ausgeschaltet, Rechtsstaatlichkeit definiert sich in einer Demokratie durch das Egalitätsprinzip vor dem Gesetz, d.h. jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich zu behandeln,.. In dem Moment, wo für bestimmte Personengruppen dieses Prinzip der Rechtssicherheit gebrochen wird (zB Aufhebung des Folterverbotes bei Terroristen oder Entführern) ist dieser Staat per definitionem kein demokratischer Rechtsstaat mehr
Moin,
der Einwand ist bedenkenswert.
Man denke z.B. an die Folterdrohung bezüglich Metzler. Allerdings zeigt dieser all auch gleich das Problem. Rechtsstaatlichkeit kann teuer werden und mitunter auf Kosten von Unschuldigen bezahlt werden müssen.
Und in wie weit gilt Rechtsstaatlichkeit im Krieg? Dort gibt es kein Gerichtsverfahren, bevor jemand getötet werden darf. Und demokratische Rechtsstaaten dürfen Kriege führen. (man denke nur mal, die USA hätten nicht gegen Nazi-Deutschland Krieg geführt)
Offensichtlich gibt es also doch legitime Ausnahmen. Und solche, die diskussionswürdig sind.
Tschüss
Jörg