13-01-2013, 15:05
(11-01-2013, 19:27)paradox schrieb: Ich finde zum Thema Grenzen der Rechtsstaatlichkeit passt auch die Liquidierung Bin Ladens.
Das war ein Killerkommando, das den Terroristenführer gezielt töten sollte. Normalerweise gibt es sowas wie ein Menschenrecht auf ein gerichtliches Verfahren. Das wäre dann auch das was wir als rechtsstaatliches Handeln bezeichnen würden.
Aber bei extremen Menschen - wie einem Terroristen - gelten dann auch die normalen Gesetze oder ist es bereits legitim diese Personen sofort zu killen bzw. dermaßen zu foltern, um vll. wichtige Informationen herauszulocken?
gesetze gelten entweder für alle gleichermaßen oder es handelt sich eben nicht um rechtsstaatliche regelungen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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