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grenzen der rechtsstaatlichkeit
#71
(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: aber ein rechtsstaat führt sich auch außerhalb seiner landesgrenzen nicht rechtsstaatswidrig auf.
Sagt nun genau wer?

Wie dem auch sei, damit existieren dann de facto fast keine Rechststaaten mehr, auch die BRD ist dann kein Rechtsstaat mehr.

(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: zumal wenn er de facto gebiete außerhalb seiner landesgrenzen so verwaltet, als wären es eigene
Nein, eben genau nicht. Und dieser kleine Unterschied wird immer gerne vergessen, wenn Israel unsachlich kritisiert wird.

(14-01-2013, 18:27)Jakow schrieb: Und wenn es im Einsätze im Ausland geht, dann gelten diese Grundsätze bei keinem mir bekannten Rechtsstaat bspw. auch nicht bei der BRD
ach ja?

dann weißt du eben nicht bescheid[/quote]So, so, vor welchem deutschen Gericht kann dann ein Afghane sein Recht einklagen? Oder im Kosovo?

(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: mir wäre jetzt nicht bekannt, daß d im ausland "außergerichtliche hinrichtungen" abhält oder menschen ohne anklage, geschweige denn urteil für unbegrenzte zeit in "administrativhaft" steckt usw.
Dann solltest du dich einmal über deutsche Militäreinsätze informieren. Hier wurden nämlich einige Gesetze geändert, wodurch genau dieses ermöglicht wurde.

Und selbst innerhalb der BRD kann die Polizei solche "Hinrichtigungen" vornehmen, wenn es die Lage erfordert.

Vielleicht solltest du einmal nachdenken, was du hier eigentlich kritisiern willst, statt wieder einmal anderen Unwissenheit vorzuhalten.

(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: es gibt keine rechtliche grundlage dafür, sich außerhalb der eigenen landesgrenzen seine eigenen gesetze zu machen
Ja, was denn nun wieder? Erst muss man seiche Rechtsstaatlichkeit auch ausserhalb der Landesgrenzen gewährleisten und nun doch wieder nicht?

Wie gesagt, denke erst einmal nach.

(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: nicht der "Begriff des Rechtsstaats" ist falsch, sondern für sich zu beanspruchen, ein solcher zu sein, wenn man rechtsstaatliche prinzipien mit füßen tritt
Und wieder drehen wir uns im Kreis, dann dieses deine Behauptung ist, welche offensichtlich (siehe oben) keinerlei Grundlage hat.

Israel ist ein Rechtsstaat. Falls du andere Meinung bist, dann bringe eine Argument, ein Kriterium, welches Israel hier nicht erfüllt, andere Rechtsstaaten aber sehr wohl. Bislang (siehe oben) hast du keines aufführen können.

(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: wo "hier"?
Im Falle Israels oder hast du die Einleitung zu meinem Beitrag schon vergessen?

(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: wenn einer dich lieber ans kriegsrecht hält (ohne einen krieg erklärt zu haben), ist das seine sache bzw. ein anderes paar schuhe. er soll sich dann aber nicht als "rechtsstaat" aufspielen
Warum nicht? Wiederum fehlt dein Kriterium und dein Argument.

(14-01-2013, 21:32)petronius schrieb: was du mit "Totschlagargument" meinst, weiß ich nicht. flats krude argumentation, alles könne durch "notwehr" gerechtfertigt werden (natürlich nur auf der einen seite, auf der anderen wäre dasselbe "terrorismus")?
Israel sei kein Rechtsstaat, weil dieses so ist. Und darum auch keine Demokratie, weil dieses so ist und darum...

Du kannst es auch inhaltsleere Argumentation nennen, wenn dir das lieber passt.
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