16-01-2013, 13:05
(16-01-2013, 13:00)Lelinda schrieb: Warum auch? Die Franzosen sind auf Bitten der malischen Regierung da und nicht als Kolonialmacht. Über irgendjemanden in Mali zu urteilen, steht ihnen überhaupt nicht zu.
Moin, genau!
Und sie werden, obwohl Frankreich unstrittig ein Rechtsstaat ist, auch kaum alle Anforderungen (Folterverbot u.ä. wohl schon), die in der Threaderöffnung an einen Rechtsstaat gestellt werden, einhalten, weil das bei so einem Einsatz überhaupt nicht möglich ist.
Zitat:
Zitat:es dürfte in der tat kaum rechtsstaatliche möglichkeiten geben, diese täter zur verantwortung zu ziehen. schon eine ordentliche verurteilung nach einem sauber geführten strafprozeß dürfte nicht möglich sein (wird allerdings auch gar nicht erst angestrebt oder versucht), und eine urteilsvollstreckung schon gar nicht
aber: rechtfertigt das, sich über rechtsstaatliches vorgehen einfach hinwegzusetzen?
der rechtsstaat ist dadurch gekennzeichnet, daß er dem verfahren klare grenzen setzt:
nulla poena sine lege
habeas corpus
in dubio pro reo
keine haft ohne anklage, recht auf einen beistand, gleichheit vor dem gesetz, keine folter, keine unmenschliche bestrafung u.v.a.m.
Tschüss
Jörg

