16-01-2013, 13:33
(16-01-2013, 12:47)Flat schrieb: ich halte diese Rechtsstaatkriterien sowieso nur für sehr eingeschränkt anwendbar bei Einsätzen außerhalb des eigenen Hoheitsgebietes.
Auch Frankreich wird ja wohl kaum beim jetzigen Einsatz in Mali vor jedem Luft- bzw. Bodenangriff ein ordentliches Gerichtsverfahren gegenüber jedem Gegner abhalten und ihm einen Anwalt zur Seite stellen
frankreich beansprucht das ja auch gar nicht
kampfhandlungen sind auch etwas anders als "extralegale hinrichtungen" oder "administrativhaft", und ebenfalls etwas anderes als eine besatzung - sprich, die verwaltung von in kriegerischen handlungen unter die eigene kontrolle gebrachten gebiete. was schon nach der genfer konvention eine gewisse fürsorgepflicht für die der besatzung unterliegende bevölkerung bedingt, der der besatzer hier eben mit nicht rechtsstatlichen mitteln "gerecht" wird
es geht im fall "rechtstaat israel" also, ums mal klar und deutlich auszusprechen, um eine ungleichbehandlung (um das mal milde auszudrücken und das böse a-wort zu vermeiden) zweier bevölkerungsgruppen unter der verfügungsgewalt des staates. der einen gesteht man rechtsstaatliche behandlung zu, der anderen verweigert man sie
dann große empörung zu heucheln, wenn man das auch ausspricht, erscheint mir nachgerade lächerlich. wenn der kaiser nackt ist, muß das gesagt werden dürfen - auch wenn er sich noch so sehr in neuen kleidern präsentieren möchte
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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