18-01-2013, 15:12
(18-01-2013, 15:09)Bion schrieb:Dir sollte der Unterschied zwischen der Anwendung einer Strafe und der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift bekannt sein. Peinlich, dass offensichtlich nicht.(18-01-2013, 14:43)Jakow schrieb:(18-01-2013, 14:18)Bion schrieb: Methodisch wird für antike Rechtstexte – auch für solche, die bei archäologischen Arbeiten, etc. gefunden werden - grundsätzlich angenommen, dass sie auch zur Anwendung gekommen waren.Ich wiederhole mich zum x-ten mal, dass diese Texte auch nach wie vor noch zur Anwendung kommen...
Nein!
Die in den Texten eingeforderten Kapitalstrafen, kommen, wie wir, nehme ich an, alle wissen, nicht mehr zur Anwendung.
PS. Zur Verdeutlichung deines Kontextswechsels habe ich beides einmal fett hervorgehobe.
(18-01-2013, 15:09)Bion schrieb:Wenn man obigen Unterschied nicht macht, wundert mich das nicht. Aber bei solchen methodischen Fehlern, sollte man hier sicherlich nicht mit dem Anspruch von Wissenschaftlichkeit kommen.Jakow schrieb:....und ich auch nie sprach, dass sie nicht zur Anwendung kamen.
Ich habe das zwar anders in Erinnerung, aber es soll mir Recht sein.