02-04-2013, 23:35
Du vermischt andauernd die r. k. Kirche mit Kirchen. Ich bin auch kein Freund von Arbeitsverträgen, die im Falle von Scheidung die Zwangskündigung vorsehen. Das gibt's jedenfalls im Bereich der (evangelischen) rheinischen Kirche nicht. Und was wir können, können andere (Kirchen) auch.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

