02-04-2013, 23:52
(02-04-2013, 23:35)Ekkard schrieb: Du vermischt andauernd die r. k. Kirche mit Kirchen. Ich bin auch kein Freund von Arbeitsverträgen, die im Falle von Scheidung die Zwangskündigung vorsehen. Das gibt's jedenfalls im Bereich der (evangelischen) rheinischen Kirche nicht. Und was wir können, können andere (Kirchen) auch.
War verallgemeinert, ok.
Vom Grundsatz her, abseits von Geld...
gilt aber doch nach der Lehre, das man das Gute/Soziale nict
tut weil man die anderen so lieb hat,
sondern ihnen auch auf diesem
Wege das Wort des Herrn nahezubringen, also Missionierung.
Genau betrachtet stehen die kirchlichen
Hilfsangebote ja immer noch bei Basics
der unmittelbaren Hilfe.
Aus neuere Errungenschaften wie Krankenversicherung, Renten usw.
konnte man sie raushalten, Streikrecht naja,
sogar gegen teilweisen Widerstand.
Gibt doch auch durchaus Kirchengruppen, die strikte Trennung von Staat und Kirche fordern, liegen die alle falsch.