04-04-2013, 09:23
Ja, das stimmt.
Es wird das im Koran verankerte Talionsrecht (5:45) angewandt. Bei der erwähnten "Geldstrafe" handelt es sich um die ebenfalls im Koran eingeräumte Möglichkeit, sich über Geld- oder Sachleistungen auszugleichen und auf diese Weise den Vollzug der vom Gericht (nach der Scharia) ausgesprochenen Strafe abzuwenden, wenn das Opfer dem Ausgleich zustimmt.
Auch im Iran wird das Schariarecht in solchen Fällen vergleichbar angewandt.
Es wird das im Koran verankerte Talionsrecht (5:45) angewandt. Bei der erwähnten "Geldstrafe" handelt es sich um die ebenfalls im Koran eingeräumte Möglichkeit, sich über Geld- oder Sachleistungen auszugleichen und auf diese Weise den Vollzug der vom Gericht (nach der Scharia) ausgesprochenen Strafe abzuwenden, wenn das Opfer dem Ausgleich zustimmt.
Auch im Iran wird das Schariarecht in solchen Fällen vergleichbar angewandt.
MfG B.

