08-04-2013, 19:16
(08-04-2013, 14:45)derwegisteins schrieb:(04-04-2013, 09:23)Bion schrieb: Es wird das im Koran verankerte Talionsrecht (5:45) angewandt. Bei der erwähnten "Geldstrafe" handelt es sich um die ebenfalls im Koran eingeräumte Möglichkeit, sich über Geld- oder Sachleistungen auszugleichen und auf diese Weise den Vollzug der vom Gericht (nach der Scharia) ausgesprochenen Strafe abzuwenden, wenn das Opfer dem Ausgleich zustimmt.
Auch im Iran wird das Schariarecht in solchen Fällen vergleichbar angewandt.
es wäre aber echt super, wenn du nebenbei 5:45 zitiert hättest.
Habe ich!
Wo das im Koran zu finden ist, habe ich angeführt. Wer daran interessiert ist, kann den Text dazu im Netz leicht finden. Umfangreiche Textspenden aus Bibel und Koran sind in der Regel entbehrlich.
(08-04-2013, 14:45)derwegisteins schrieb: Islam befiehlt nicht zu rächen und töten, sondern liegt hier die Betonung auf Vergebung.
Schön, dass Du den entsprechenden Text so interpretierst.
Den Rechtsunterworfenen in Saudi-Arabien hilft das allerdings wenig! Auch umfangreiches Zitieren von Koranversen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass vom Schariagericht in der Sache unbarmherzig geurteilt wurde.
MfG B.