08-04-2013, 22:24
Hallo Meryem,
"Körperstrafen", wie du es nennst, sind schlicht Verbrechen. Dem kann man durch noch so viel guten Willen nicht gerecht werden. Es wird ein Verbrechen nicht dadurch gesühnt, dass ein Zweites begangen wird.
Es gibt immer wieder das Missverständnis des "Aug' um Aug', Zahn um Zahn" des AT (der jüdischen Heiligen Schrift). Wenn man den Kontext liest, handelt es sich *immer* um den Leistungsausgleich dem Opfer gegenüber, keinesfalls um nutzlose Verstümmelung des Täters. Es soll soviel jedoch nicht mehr als der Wert beispielsweise des verlorenen Auges gefordert werden. Deswegen werden einige Leistungen explizit aufgelistet. Die Alten Israeliten waren nicht gerade zimperlich, wenn es um Strafen ging. Aber die Sanktionen soweit zu treiben, dass dabei ein Verbrechen heraus kommt (hier: Körperverletzung mit Risiko des Ablebens), das haben sie tunlichst vermieden.
"Körperstrafen", wie du es nennst, sind schlicht Verbrechen. Dem kann man durch noch so viel guten Willen nicht gerecht werden. Es wird ein Verbrechen nicht dadurch gesühnt, dass ein Zweites begangen wird.
Es gibt immer wieder das Missverständnis des "Aug' um Aug', Zahn um Zahn" des AT (der jüdischen Heiligen Schrift). Wenn man den Kontext liest, handelt es sich *immer* um den Leistungsausgleich dem Opfer gegenüber, keinesfalls um nutzlose Verstümmelung des Täters. Es soll soviel jedoch nicht mehr als der Wert beispielsweise des verlorenen Auges gefordert werden. Deswegen werden einige Leistungen explizit aufgelistet. Die Alten Israeliten waren nicht gerade zimperlich, wenn es um Strafen ging. Aber die Sanktionen soweit zu treiben, dass dabei ein Verbrechen heraus kommt (hier: Körperverletzung mit Risiko des Ablebens), das haben sie tunlichst vermieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard