09-04-2013, 20:04
(04-04-2013, 09:23)Bion schrieb: Es wird das im Koran verankerte Talionsrecht (5:45) angewandt. Bei der erwähnten "Geldstrafe" handelt es sich um die ebenfalls im Koran eingeräumte Möglichkeit, sich über Geld- oder Sachleistungen auszugleichen und auf diese Weise den Vollzug der vom Gericht (nach der Scharia) ausgesprochenen Strafe abzuwenden, wenn das Opfer dem Ausgleich zustimmt.
Auch im Iran wird das Schariarecht in solchen Fällen vergleichbar angewandt.
(08-04-2013, 14:45)derwegisteins schrieb: es wäre aber echt super, wenn du nebenbei 5:45 zitiert hättest.
(04-04-2013, 09:23)Bion schrieb: Habe ich!
hast du aber du vermittelst damit falsche Information! Du siehst doch, dass im Vers ausser Rache und Geld noch was drin steht, was du weg gelassen hast.
(08-04-2013, 19:16)Bion schrieb: Schön, dass Du den entsprechenden Text so interpretierst.ich bin nicht allein, mit mir sind noch milliarde Gläubige.
(08-04-2013, 19:16)Bion schrieb: Den Rechtsunterworfenen in Saudi-Arabien hilft das allerdings wenig!
sogar im eigenen Garten findet man ein paar unkraut, obwohl man mit allen mitteln dagegen kämpft. mir tut das sehr leid.
Ich hoffe sehr, dass islamgegner irgendwann das lernen werden, muslime und islam nicht mehr verallgemeinert beurteilt, sondern objektiv!