10-04-2013, 18:39
(10-04-2013, 18:05)paradox schrieb:Wie ist denn dem Opfer mit einerQuerschnittslähmung geholfen ?(10-04-2013, 13:39)Harpya schrieb: Die tatsächliche Tat ist nun mal passiert.
Statt gleichartiger Rache findet man hier andere Ansätze, zum Beispiel die Opferentschädigungsrente, falls gesundheitliche Einschränkungen bestehen gibt es noch Ansprüche aud Schwerbehindertenrente.
Dazu kommen auch noch Ausgleichszahlungen vom Täter direkt.
Das ist auch das Mindeste!
Aber kein Geld der Welt wird das lebenslange Leiden des Opfers wieder rückgängig machen.
(10-04-2013, 13:39)Harpya schrieb: Ich glaube damit ist dem Opfer mehr geholfen.
Glaubst du? Da gibts Vergewaltigungsopfer, die den Gedanken nicht ertragen können, dass der Täter nach einigen Jahren wieder herauskommen wird.
Wie mag wohl der Querschnittsgelähmte in seinem Fall denken? Sein Peiniger kann nach der Haft wieder versuchen ein normales Leben zu führen, eine Familie haben usw. Ihm selbst wird dies bis zu seinem Lebensende verwehrt bleiben. Ich kann mir schon vorstellen, dass der Querschnittsgelähmte dem Täter Gleiches wünschen könnte.
Mit Geld löst man leider nicht alles.
Wieso kann sich der Täter freikaufen, hat er genug Geld kann er sich alles erlauben ?
Hier wird einmal zivilrechtlich gurteilt und strafrechtlich.
Im entsprechenden Fall zahlt der Täter und wird trotzdem selbst bestraft, durch Freiheitsentzug.
Sind die deutsche Gestzte für dich zu hart ?
Vergewaltigung ?
Gut Auge um Auge.
Der Täter wird auch vergewaltigt, dauert vielleicht 5 Minuten und geht dann
nach Hause.
Bischen fremd die Auffassung.
