11-04-2013, 10:45
Also abgesehen davon, das ich die Todesstrafe für effizient halte,(wenn sie rasch nach urteilsverkündung vollstreckt wird) wenn es um Tötungsdelikte geht, so sind körperstrafen doch innefizient,..da empfiehlt es sich doch, die Täter zu langfristigen Gefängnisstrafen mit verpflichtenden Arbeitsdiensten zu verurteilen, um die Kosten die durch ihre Taten entstanden (incl Schmerzensgeld in entsprechender Höhe) zu erwirtschaften...
Körperstrafen, insbesondere verstümmelnde sind daher aus wirtschaftlichen Erwägungen abzulehnen, da sie die Arbeitskraft des Täters schmälern
Körperstrafen, insbesondere verstümmelnde sind daher aus wirtschaftlichen Erwägungen abzulehnen, da sie die Arbeitskraft des Täters schmälern
Aut viam inveniam aut faciam