13-04-2013, 23:59
(13-04-2013, 23:44)paradox schrieb: Weißt du noch welcher Fall das war?#http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess
Was für einen Unterschied macht es denn für dich, wenn sie ihn geschlagen hätten, um den Aufenthaltsort des Kindes und damit eventuell sein Leben noch zu retten? Oder sollten sie sich sagen, hey, wer weiß, ob das Kind noch lebt, achten wir lieber auf die Würde des Täters?
Gerade in diesem Fall kann ich Folter am Täter verstehen, um evtl. noch Leben des Kindes zu retten. Oder sollten sie nichts tun?
"Unter dem Eindruck dieser Drohung machte Gäfgen die erwünschten Angaben zum Aufenthaltsort des Entführungsopfers. Die unverzüglich angeordnete polizeiliche Befreiungsaktion führte jedoch nicht zum Erfolg, da das Opfer nur noch tot aufgefunden werden konnte, was Gäfgen vorher wusste. "
Also wäre durch tatsächliche Ausführung lediglich eine Falschaussage
möglicherweise hervorgebracht worden,
da der Täter wusste, das das Opfer tot war,
ohne Nutzen für eine Rettung.
Davon abgesehen ist nicht willkürlich Selbstjustiz durch Beamte zu verantworten.
Auch wenn man mal im Einzelfall in den sauren Apfel des System beissen muss
kann man es nicht grundsätzlich in Frage stellen.
Wenn jeder Beamte handelt wie er gerade lustig ist wäre das
wohl eine Katastrophe.
Im Einzelfall sicher tragisch, allgemein aber nicht tragbar.