14-04-2013, 11:12
@Paradox: Man kann aus einem tragischen Einzelfall keine Regel herleiten. Die rechtsstaatliche Regel heißt: Keine Erpressung des Täters, wie auch immer, weil damit das, was heraus kommt auch falsch positiv (also ein fingiertes Geständnis) sein kann, das keinerlei Wert hat.
Daschner hat nach eigenem Bekunden gewusst, was er tut, und dass seine Drohungen ein Gerichtsverfahren mit für ihn negativen Folgen nach sich ziehen wird. Und genau so hat er gesagt, dass er in einem gleich gelagerten Fall diese Konsequenzen erneut auf sich nehmen werde. Nur gibt es kaum zwei "gleich gelagerte Fälle", so dass die rechtsstaatlichen Regeln von der Polizei eben immer einzuhalten sind. Anderenfalls drohen schwerwiegende Konsequenzen (Sanktionen).
Daschner hat nach eigenem Bekunden gewusst, was er tut, und dass seine Drohungen ein Gerichtsverfahren mit für ihn negativen Folgen nach sich ziehen wird. Und genau so hat er gesagt, dass er in einem gleich gelagerten Fall diese Konsequenzen erneut auf sich nehmen werde. Nur gibt es kaum zwei "gleich gelagerte Fälle", so dass die rechtsstaatlichen Regeln von der Polizei eben immer einzuhalten sind. Anderenfalls drohen schwerwiegende Konsequenzen (Sanktionen).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard


