(17-01-2013, 18:01)Bion schrieb: In der antiken Männergesellschafter konnte eine Frau nie sicher sein, nicht Opfer von durch Männer geschriebene Gesetze zu werden. Der Begriff der Hurerei wurde, wenn es Frauen betraf, in der Antike eher nicht eng ausgelegt.
Wie könnte folgender Text menschenfreundlich interpretiert werden?
Im Buch Levitikus heißt es:
Lev 21, 9 Die Tochter eines priesterlichen Mannes, wenn sie sich preisgibt, zu huren, ihren Vater gibt sie preis, im Feuer werde sie verbrannt.
(Übersetzung Buber/Rosenzweig)
Liest jemand diesen Text mit rechtshistorischem Verständnis, ist das Delikt klar definiert, die Strafbestimmung klar formuliert.
Wie Interpretiert ein Jude Levitikus 21, 9?
Auch die Ausführungsbestimmungen in der Mischna, die ich zur Verfügung stelle, sind meines Erachtens eindeutig:
IV. Seder, Traktat Sanhedrin
V I I 2 (a) Die Ordnung für die [zu] Verbrennenden [ist]: Man versenkt ihn
in Mist bis zu den Knien, legt ein hartes Tuch in ein weiches und wickelt es
ihm um den Hals. Einer zieht ein [Ende] zu sich und einer zieht das [andere]
zu sich, bis der [Verurteilte] seinen Mund öffnet. Und man macht Blei heiß,
gießt es ihm in den Mund, es fließt in seine Gedärme hinab und verbrennt
ihm seine Gedärme. Rabbi Jehuda sagt: Wenn er so in ihrer Hand stirbt, hätte
man das Gebot des Verbrennens an ihm nicht erfüllt! Vielmehr öffnet man
ihm den Mund mit einer Zange gegen seinen Willen. Und man macht Blei
heiß, gießt es ihm in den Mund, es fließt in seine Gedärme hinab und verbrennt
ihm seine Gedärme, (b) Es sagt Rabbi El'azar ben Zadok: Es geschah
mit der Tochter eines Priesters, die gehurt hatte (Lev 21 9), und man umgab
sie mit Rebenbündeln und verbrannte sie. Sie sagten zu ihm: [Das war,] weil
der Gerichtshof in jener Zeit nicht kundig war.
Das Ganze ist totes Recht
Seit Zerstörung des Tempels im Jahre 70 n. Chr. gibt es keine Priester mehr und daher auch keine Priestertöchter.
Der Talmud entstand nach der Zerstörung des Tempels (Allgemeingut, Wikipedia) und daher war diese furchtbare Anleitung zur Hinrichtung von Haus aus totes Recht.

