07-10-2013, 01:38
Hier mal was von der Uni Klagenfurt
"Nach dem noch bis zu Beginn des 20. Jh. gültigen zaristischen Strafgesetzbuch (§ 995) war homosexueller Verkehr zwischen Männern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ahnden.
Das nachrevolutionäre Sowjetrussland verhielt sich zur Homosexualität zunächst relativ liberal. Zwischen 1917 und 1933 gab es keinerlei Strafverfolgung für freiwilligen homosexuellen Verkehr zwischen Männern. Die Sowjetunion nahm damit zu dieser Zeit sogar eine Vorreiterrolle gegenüber Westeuropa ein. Russische Wissenschaftler plädierten auf internationalen Kongressen für eine Liberalisierung des Strafrechts. Sie forderten die homosexuelle als Teil der Befreiung von jeder Form der Unterdrückung.
Ab den 30er Jahren aber wurden wieder traditionelle Familienbeziehungen und Geschlechterrollen propagiert. Paragraph 121 regelte die erneute Strafverfolgung männlicher H.
Lesbischsein galt dagegen in einer Gesellschaft, die die Verweigerung von Mutterschaft nicht tolerierte, v. a. als geistige Störung.
( . . . )
Ab den 30er Jahren waren homosexuelle Gruppenbildungen nur in der Subkultur möglich, deren Verzweigungen noch kaum erforscht sind."
Quelle:
Google: Homosexualität Sowjetunion
Homosexualität - EEO
eeo.uni-klu.ac.at/index.php?title=Homosexualität
"Nach dem noch bis zu Beginn des 20. Jh. gültigen zaristischen Strafgesetzbuch (§ 995) war homosexueller Verkehr zwischen Männern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ahnden.
Das nachrevolutionäre Sowjetrussland verhielt sich zur Homosexualität zunächst relativ liberal. Zwischen 1917 und 1933 gab es keinerlei Strafverfolgung für freiwilligen homosexuellen Verkehr zwischen Männern. Die Sowjetunion nahm damit zu dieser Zeit sogar eine Vorreiterrolle gegenüber Westeuropa ein. Russische Wissenschaftler plädierten auf internationalen Kongressen für eine Liberalisierung des Strafrechts. Sie forderten die homosexuelle als Teil der Befreiung von jeder Form der Unterdrückung.
Ab den 30er Jahren aber wurden wieder traditionelle Familienbeziehungen und Geschlechterrollen propagiert. Paragraph 121 regelte die erneute Strafverfolgung männlicher H.
Lesbischsein galt dagegen in einer Gesellschaft, die die Verweigerung von Mutterschaft nicht tolerierte, v. a. als geistige Störung.
( . . . )
Ab den 30er Jahren waren homosexuelle Gruppenbildungen nur in der Subkultur möglich, deren Verzweigungen noch kaum erforscht sind."
Quelle:
Google: Homosexualität Sowjetunion
Homosexualität - EEO
eeo.uni-klu.ac.at/index.php?title=Homosexualität

