Homosexualität in Russland – Wikipedia
"Das Strafrecht der Sowjetunion bestrafte ab 1933 nach Artikel 121 sexuelle Handlungen zwischen Männern (muscheloschstwo – wörtlich: „Liegen mit Männern“) mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Zwangsarbeit. Zudem wurden homosexuelle Personen anstelle von Gefängnisstrafen oft und auf unbestimmte Zeit in psychiatrischen Kliniken untergebracht . . ."
Wir sind hier ein Religionsforum. In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Die drakonische Verfolgung der Homosexuellen in der Sowjetunion ab 1933 kann man keiner Religion
in die Schuhe schieben.
Denn im sowjetischen Kreml las man weder die Thora, noch das Evangelium, noch den Koran.
"Das Strafrecht der Sowjetunion bestrafte ab 1933 nach Artikel 121 sexuelle Handlungen zwischen Männern (muscheloschstwo – wörtlich: „Liegen mit Männern“) mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Zwangsarbeit. Zudem wurden homosexuelle Personen anstelle von Gefängnisstrafen oft und auf unbestimmte Zeit in psychiatrischen Kliniken untergebracht . . ."
Wir sind hier ein Religionsforum. In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Die drakonische Verfolgung der Homosexuellen in der Sowjetunion ab 1933 kann man keiner Religion
in die Schuhe schieben.
Denn im sowjetischen Kreml las man weder die Thora, noch das Evangelium, noch den Koran.

