12-10-2013, 10:02
(12-10-2013, 02:59)paradox schrieb: Er müsste auch aufpassen, dass er nicht wegen einer entsprechenden Straftat (hier Bigamie § 1306 BGB) belangt wird.
Belangt könnte er nur dann werden, wenn sein Handeln auch am Tatort (also in Ägypten) mit Strafe bedroht ist.
MfG B.

