12-10-2013, 18:59
(12-10-2013, 10:02)Bion schrieb:(12-10-2013, 02:59)paradox schrieb: Er müsste auch aufpassen, dass er nicht wegen einer entsprechenden Straftat (hier Bigamie § 1306 BGB) belangt wird.
Belangt könnte er nur dann werden, wenn sein Handeln auch am Tatort (also in Ägypten) mit Strafe bedroht ist.
@ Paradox:
Den § 1306 BGB (Bigamie) werde ich mir noch genau anschauen. Vielleicht finde ich einen einschlägigen Kommentar dazu.
Allerdings ist das Bürgerliche Gesetzbuch kein Strafgesetzbuch.
Nur deshalb, weil etwas im BGB verboten ist, ist es noch nicht strafbar.
Bitte um nähere Erläuterung.
@ Bion:
Das mit dem Tatort ist mir nicht ganz klar, was Du damit sagen willst.
Bitte um nähere Erläuterung.