12-10-2013, 22:56
(12-10-2013, 19:33)Sinai schrieb: Warum ich diese komplizierte Rechtsfrage aufgeworfen habe ?
Ich will damit zeigen, daß sich der Bundestag langsam dazu bequemen sollte, derartige Gesetzeslücken zu schließen. Wenn wir schon eine offene Gesellschaft sind, dann muß für derartige familienrechtliche Fragestellungen Vorsorge getroffen werden
was solls da zu schließen geben?
ich sehe keine lücke
nach deutschem recht gibts keine zweitehe, also auch kein erbrecht als zweitfrau
aber jeder darf ja sein testament machen, wie er will
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)