13-10-2013, 16:37
(13-10-2013, 01:07)paradox schrieb: Daher kommt es mMn nicht darauf an, ob die "Doppelehe" auch in einem anderen Land unter Strafe steht, sondern ob er nach seinem Personenstand in dem Land, in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat den Tatbestand der Doppel,- bzw. Bigamie erfüllt.
Deine Meinung ist eine Sache, die Rechtslage eine andere.
Ich stelle nochmals die rechtliche Beurteilung des geschilderten Sachverhalts von kompetenter Seite zur Verfügung:
*http://www.anwalt-onlineservice.de/aos/strafrecht_bigamie_410.fra
MfG B.

