13-10-2013, 18:11
(13-10-2013, 14:31)petronius schrieb:(13-10-2013, 01:07)paradox schrieb: Wäre bspw die Doppelehe in Ägypten gar nicht unter Strafe, dann wäre es ja ein leichtes das Doppeleheverbot in Deutschland zu umgehen, indem man einfach die zweite Ehe dort schließt
afaik kann man das
nur ist diese zweite ehe in d nichtig
Gut, man muss die Gültigkeit einer Zweitehe und die Strafbarkeit einer solchen trennen.
In Deutschland kann es letztlich nur eine rechtlich anerkannte Ehe geben.
Dass mit der strafrechtlichen Verfolgbarkeit einer Auslandsstraftat mag ja gültig sein, wenn dies am Tatort unter Strafe steht. Bzgl. der Gültigkeit der Ehe hat es aber keine Bedeutung, denn sonst könnte man auf diesem Umweg dieses Verbot in Deutschland ja umgehen. Nur die Strafbarkeit bleibt dann in diesem Fall unberücksichtigt.
Ich hatte ja in meinem ursprünglichen Beitrag geschrieben, dass die zweite Ehe in Deutschland nicht gültig sein dürfte und nur ergänzt, dass er aufpassen müsste, dass er deswegen nicht wegen einer entsprechenden Straftat belangt wird. Dies scheint aber anhand der Auskunft der verlinkten Seite vom Tatort abhängig zu sein. Würde er also die zweite Ehe in einem Land schließen, wo die Mehrehe ebenso strafbar und verboten ist, könnte es uU anders aussehen und er müsste eben mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Das hat aber letzten Endes keine Einfluss auf die Anerkennung der zweiten Ehe in Deutschland.
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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