13-10-2013, 19:17
(13-10-2013, 17:17)Sinai schrieb:(13-10-2013, 16:37)Bion schrieb: *http://www.anwalt-onlineservice.de/aos/strafrecht_bigamie_410.fra
Das mit dem Link klappt leider nicht.
Könntest Du uns den Text in Deinen Beitrag reinkopieren ?
Dort gibt ein Rechtsanwalt dieselbe Auskunft, die ich gegeben hatte.
Er erklärt, dass nach § 7 StGB Auslandsstraftaten nur dann verfolgt werden, wenn die Tat am Tatort strafbar ist.
Die Tat ist das Eingehen einer Zweitehe. Der Tatort ist Ägypten. Dort ist es nicht strafbar, eine Zweitehe einzugehen. Also kann diese Tat in Deutschland nicht verfolgt werden. Gültig ist die Zweitehe in Deutschland natürlich nicht.
MfG B.