14-10-2013, 00:27
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Zur Anfrage der Eheschließung nur so viel:
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland nur anerkannt werden, wenn die dafür in Deutschland erforderlichen materiellrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist: Die Braut muss zum Zeitpunkt der Eheschließung zumindest sechzehn Jahre alt gewesen sein.
Zur Anfrage der Eheschließung nur so viel:
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland nur anerkannt werden, wenn die dafür in Deutschland erforderlichen materiellrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist: Die Braut muss zum Zeitpunkt der Eheschließung zumindest sechzehn Jahre alt gewesen sein.
MfG B.