14-10-2013, 20:46
(13-10-2013, 18:11)paradox schrieb: In Deutschland kann es letztlich nur eine rechtlich anerkannte Ehe geben.
Dass mit der strafrechtlichen Verfolgbarkeit einer Auslandsstraftat mag ja gültig sein, wenn dies am Tatort unter Strafe steht. Bzgl. der Gültigkeit der Ehe hat es aber keine Bedeutung, denn sonst könnte man auf diesem Umweg dieses Verbot in Deutschland ja umgehen
ich versteh grad nicht, was du mir sagen willst
(13-10-2013, 18:11)paradox schrieb: Ich hatte ja in meinem ursprünglichen Beitrag geschrieben, dass die zweite Ehe in Deutschland nicht gültig sein dürfte und nur ergänzt, dass er aufpassen müsste, dass er deswegen nicht wegen einer entsprechenden Straftat belangt wird
was für eine straftat soll das denn sein?
im ausland an einem ritual teilzunehmen, das in d sowieso irrelevant ist?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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