15-10-2013, 13:04
(13-10-2013, 23:03)Sinai schrieb: Herr A ist ein erwachsener deutscher Moslem.
Er fährt nach Pakistan und heiratet dort eine 15 Jährige.
Die beiden fahren dann nach Deutschland.
Wird die Ehe in Deutschland anerkannt ?
Nein, die Ehe würde den Grundsätzen des ordre public widersprechen, weil in Deutschland eine Ehe frühestens mit 16 Jahren geschlossen werden kann (der andere muss aber Volljährig sein).
In manchen Fällen kann eine zuvor völlig Geschäftsunfähige nach Erlangung der Geschäftsfähigkeit diese relativ nichtige Ehe heilen, wenn sie erklärt an der Ehe festzuhalten. Ob das dann bei einem bereits Verstorbenen geht, weiß ich nicht.
Erbberechtigt, wäre sie, denke ich nicht. Da kein Testament vorhanden ist und zum Todeszeitpunkt keine nach deutschem Recht rechtswirksame Ehe vorliegt bzw. ein sontiges das gesetzliche Erbrecht berührender Tatbestand vorliegt.
Sie könnte aber nach pakistanischem Recht erbberechtigt sein, was ich hier sehr stark vermute.
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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