15-10-2013, 22:16
(15-10-2013, 12:22)Sinai schrieb: Ich glaube, derartige Fragen sind gar nicht so einfach zu klären.
Da gibt es widersprechende deutsche Normen, EU Normen und internationale Normen. Deshalb gibt es ja unzählige darauf spezialisierte Anwälte.
Eine äußerst komplizierte Thematik.
Ich habe diesen Fall zur Diskussion gestellt um zu zeigen, welche Probleme da existieren.
ich glaube nicht, daß diese von dir konstruierten probleme real existieren
eine ehe ist in d gültig, wenn sie in d rechtsgültig, also in d standesamtlich geschlossen oder woanders geschlossen in d zur anerkennung vorgelegt und anerkannt wurde
ich kann mir jetzt nicht vorstellen, daß einem in d verheirateten ebenfalls in d eine zweite ehefrau anerkannt wird, welche papiere er oder sie auch vorlegt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

