15-10-2013, 22:21
(15-10-2013, 22:16)petronius schrieb: eine ehe ist in d gültig, wenn sie in d rechtsgültig, also in d standesamtlich geschlossen oder woanders geschlossen in d zur anerkennung vorgelegt und anerkannt wurdeNa real wäre der Mann in Deutschland nicht verheiratet, im Urlaub in anderen Ländern schon.
ich kann mir jetzt nicht vorstellen, daß einem in d verheirateten ebenfalls in d eine zweite ehefrau anerkannt wird, welche papiere er oder sie auch vorlegt
Real könnte die hier nicht verheiratete Frau was durch Nachlassspaltung erben,
wenn der Besitz in Pakistan liegt.
Hier gabs ja auch wechselnde Rechtssprechungen ob z.B. uneheliche Kinder erbberechtigt sind oder nicht, mal ja mal nein, im Moment nein.
