Und wenn jemand bereits mit mehreren Frauen nach Deutschland einreist?
Wenn jemand bereits in seinem Heimatland mehrfach geheiratet hat und nach Deutschland kommt, werden deutsche Gerichte eine Abwägung vornehmen und im Einzelfall die Auswirkungen auf die Beteiligten prüfen. Zwar ist Bigamie nach deutschem Recht verboten und polygame Ehen sind an sich nicht zulässig, gleichwohl werden die Gerichte auch das Interesse der zweiten Frau berücksichtigen, um sie rechtlich nicht zu benachteiligen. Deswegen wird die Bigamie vom Prinzip zwar nicht anerkannt, aber gewisse Auswirkungen werden toleriert.
Eine solche Zweitehe wird also gewissermaßen geduldet?
Ja, gewisse Wirkungen werden anerkannt. Verstirbt zum Beispiel ein solcher bigam lebender Mann, dann kann es vorkommen, dass die Witwenrente zwischen den überlebenden Ehefrauen aufgeteilt wird.
Nadjma Yassari ist Expertin am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg.
Quelle: Süddeutsche.de vom 15. Februar 2011
Google: Bigamie Deutschland
Nadjma Yassari über Vielehen - Wie deutsche Gerichte mit ...
+www.sueddeutsche.de/.../nadjma-yassari-ueber-bigamie-gewisse-auswirk...
Wenn jemand bereits in seinem Heimatland mehrfach geheiratet hat und nach Deutschland kommt, werden deutsche Gerichte eine Abwägung vornehmen und im Einzelfall die Auswirkungen auf die Beteiligten prüfen. Zwar ist Bigamie nach deutschem Recht verboten und polygame Ehen sind an sich nicht zulässig, gleichwohl werden die Gerichte auch das Interesse der zweiten Frau berücksichtigen, um sie rechtlich nicht zu benachteiligen. Deswegen wird die Bigamie vom Prinzip zwar nicht anerkannt, aber gewisse Auswirkungen werden toleriert.
Eine solche Zweitehe wird also gewissermaßen geduldet?
Ja, gewisse Wirkungen werden anerkannt. Verstirbt zum Beispiel ein solcher bigam lebender Mann, dann kann es vorkommen, dass die Witwenrente zwischen den überlebenden Ehefrauen aufgeteilt wird.
Nadjma Yassari ist Expertin am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg.
Quelle: Süddeutsche.de vom 15. Februar 2011
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