18-10-2013, 14:55
(16-10-2013, 23:49)Sinai schrieb: . . . ein wohlhabender Teppichhändler oder Immobilienspekulant hat genug Geld für einen Staranwalt.
In diesem Einzelfall wird das Gericht eine "Abwägung" vornehmen . . .
nein, das muß es unabhängig von "Staranwalt" und so
im übrigen frag ich mich, welches szenario wir hier eigentlich verhandeln. ich dachte, der gute mann sei tot und seine mittellose "witwe" wolle jetzt qua anerkennung einer zweitehe nach muslimischem ritus erben?
dann ist da wohl kaum "Geld für einen Staranwalt"
tut mir leid, sinai, aber was du hier daherfantasierst, hat mit einem auch in der praxis möglichen und relevanten fall nichts zu tun. wenn du implikationen für bestehendes recht herleiten willst, beschreibe ein sauber definiertes szenario und bleibe bei diesem, aber führe nicht nach beleiben irgendwas neues ein, sobald man dich darauf hingeweisen hat, daß deine aus dem ursprünglichen szenario abgeleiteten folgerungen nicht haltbar sind
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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