20-12-2013, 23:27
Vergleich stören mich da weniger, das ist eine emotionale Schiene.
Wenns aber ziemlich kriminell wird, sollte man das schon abstellen.
"Laut „Berliner Zeitung“ sind 31,25 Prozent der in dem Antrag aufgeführten 176 Funktionäre in Vorständen der Partei und ihrer Teilorganisationen rechtskräftig verurteilt oder von laufenden Ermittlungen betroffen. Die Urteile und Ermittlungen gegen die Vorstandsmitglieder bezögen sich auf politisch motivierte Straftaten, die bis in die neunziger Jahre zurückreichten, etwa Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Bildung krimineller terroristischer Vereinigungen.
Geld- und Freiheitsstrafen
Gegen ein Viertel aller Funktionäre ergingen demnach rechtskräftige Urteile. Meist seien diese in Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung gemündet. In 6,8 Prozent der Urteile habe es Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegeben. Die Hälfte der Verurteilten habe bereits mehrmals vor Gericht gestanden. Allgemeine Straftaten wie zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort seien von den Verbotsantragstellern nicht berücksichtigt worden."
*http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/verbotsantrag-viele-npd-funktionaere-sollen-vorbestraft-sein-12718061.html
Wenns aber ziemlich kriminell wird, sollte man das schon abstellen.
"Laut „Berliner Zeitung“ sind 31,25 Prozent der in dem Antrag aufgeführten 176 Funktionäre in Vorständen der Partei und ihrer Teilorganisationen rechtskräftig verurteilt oder von laufenden Ermittlungen betroffen. Die Urteile und Ermittlungen gegen die Vorstandsmitglieder bezögen sich auf politisch motivierte Straftaten, die bis in die neunziger Jahre zurückreichten, etwa Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Bildung krimineller terroristischer Vereinigungen.
Geld- und Freiheitsstrafen
Gegen ein Viertel aller Funktionäre ergingen demnach rechtskräftige Urteile. Meist seien diese in Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung gemündet. In 6,8 Prozent der Urteile habe es Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegeben. Die Hälfte der Verurteilten habe bereits mehrmals vor Gericht gestanden. Allgemeine Straftaten wie zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort seien von den Verbotsantragstellern nicht berücksichtigt worden."
*http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/verbotsantrag-viele-npd-funktionaere-sollen-vorbestraft-sein-12718061.html
