23-12-2013, 21:38
(23-12-2013, 21:10)indymaya schrieb: Ausnahmen bestätigen die Regel, oder vielleicht waren ja Schaltjahre dabei.
Etwas schwach, dein Argument,..um Schaltjahre zu zählen, hätte sie am 29 Februar geboren sein müssen,..und einerseits berufst du dich auf die unumstößlichen 120 Jahre, andererseits knickst du bei einem klaren Überschreiten dieser deiner von Gott gegebenen unumstößlichen Grenze ein und konterst mit einem lapidaren " Ausnahmen bestätigen die Regel",..
Aut viam inveniam aut faciam

