30-12-2013, 14:33
Das Ganze ist keine religiöse Frage, sondern eine Rechtsfrage.
Da müßte erst gesetzlich gewährleistet sein, daß der Wunsch der Lebensgefährtin gegen den Willen der übrigen Verwandten (Geschwister, Kinder) erfüllt werden darf.
Diesen Vorschlag solltest Du nicht an die Kirchen richten, sondern an den Bundestag. Denn der macht die Gesetze.
In der derzeitigen Rechtslage ist Deine Idee nicht durchführbar.
Da müßte erst gesetzlich gewährleistet sein, daß der Wunsch der Lebensgefährtin gegen den Willen der übrigen Verwandten (Geschwister, Kinder) erfüllt werden darf.
Diesen Vorschlag solltest Du nicht an die Kirchen richten, sondern an den Bundestag. Denn der macht die Gesetze.
In der derzeitigen Rechtslage ist Deine Idee nicht durchführbar.

