30-12-2013, 23:35
(30-12-2013, 14:03)Sinai schrieb: dann ist zu erwarten, daß der atheistische Verwandte einen Rechtsanwalt nehmen wird, um die Kirche zu klagen.
Es würde lautstark der Vorwurf erhoben werden, daß das eine "Vergewaltigung" des Toten sei. Es würde der Vorwurf erhoben, daß die religiöse Ausrichtung des Verstorbenen nicht respektiert würde. Ein gefundenes Fressen für Atheistenclubs (die warten schon auf so einen Fall), ein gefundenes Fressen für Anwälte, ein gefundenes Fressen für irgendwelche Hetzblätter.
Eine Klagsflut wäre die Folge ! .
quatsch
wenn keine entsprechende testamentarische verfügung vorliegt, ist auch kein "atheistischer Verwandter" bevollmächtigt, im namen des verstorbenen dessen angebliches "recht" einzufordern
ich wünschte mir, du würdest nicht ständig deine mehr als laienhaften juristischen ansichten in einem brustton der überzeugung vortragen, als wärst du mindestens verfassungsrichter
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

